Null-Prozent-Finanzierungen auf dem Prüfstand
Möbel, Autos oder teure Elektrogeräte, mit der sogenannten Null-Prozent-Finanzierung können die Verbraucher nahezu alles auf Pump kaufen. Da diese Konsumentenkredite aber für die Kunden einige Tücken haben zieht das Verbraucherministerium gesetzliche Änderungen in Betracht.
Gesetzesänderungen vorgesehen
Mit entsprechenden Gesetzesänderungen will das Bundesjustizministerium die Verbraucher besser vor den sogenannten Null-Prozent-Finanzierungen schützen. Derzeit werden die vom Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz gesetzliche Änderungen geprüft. Das teilte ein Sprecher des Ministeriums mit. Durch die Finanzierungsangebote sollten die Kunden im Geschäft nicht überrumpelt werden.
Null-Prozent-Finanzierung verleitet zum Kauf
Der Hintergrund für die geplante gesetzliche Änderung ist, dass es bei der Null-Prozent-Finanzierung beim Kauf von Autos, Möbeln usw. für den Kreditvertrag kein Widerrufsrecht gibt. Da das Angebot unentgeltlich ist, stellt es auch keinen „Verbraucherdarlehensvertrag“ dar. Verlockt durch das Finanzierungsangebot im Laden könnten Kunden den Kauf vorschnell abschließen, um dann im Nachhinein eventuell festzustellen, dass sie sich damit finanziell übernommen haben. Das Ministerium prüft nun, ob beispielsweise die bei Kreditverträgen geltenden Widerspruchsfristen auch bei Null-Prozent-Finanzierungen angewandt werden können.
Verbraucherschützer warnen
Verbraucherschützer warnen regelmäßig vor Null-Prozent-Finanzierungen, die mitunter durch versteckte Kosten teuer werden. Die Kunden sollten den Vertrag vor dem Abschluss genau prüfen, denn mitunter ist nach dem Ablauf der Ratenzahlungen noch nicht die ganze Summe zurückgezahlt und für den Restkredit könnten enorme Zinszahlungen anfallen.