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von: Birgit | Kategorie(n): Allgemein

21. Januar 2014

Es sieht ganz danach aus, als würde die Regierung aus dem Debakel um Prokon Konsequenzen ziehen und den Anlegerschutz verbessern. Wie der parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerium dem Handelsblatt mitteilte zeigt die aktuelle Debatte um den Windkraftbetreiber Prokon, dass der Verbraucherschutz im Bereich des Finanzmarkts gestärkt werden muss. Die Bafin soll mit mehr Befugnissen ausgestattet werden, um Finanzprodukte die für Anleger unverhältnismäßige Risiken bergen oder die Finanzmarktstabilität gefährden zu verbieten oder deren aktiver Vertrieb zu untersagen, sagte der SPD-Politiker

Renditen bis zu acht Prozent

In den vergangenen Jahren haben 74.000 Anleger dem Windkraftbetreiber rund 1,4 Mrd. Euro in Form von Genussrechtkapital anvertraut. Falls Prokon Insolvenz anmelden muss, ist ein großer Teil des Genussrechtskapitals akut gefährdet. Um die Anleger mit satten Renditen von bis zu 8 Prozent auf sich aufmerksam zu machen hat Prokon viel Werbeaufwand betrieben.

Bafin hatte keine Handhabe

Der Finanzaufsicht Bafin waren die Hände gebunden. Nach der aktuellen Gesetzeslage ist es der Finanzaufsicht nur möglich die Wertpapierprospekte von Anbietern des grauen Kapitalmarkts formal zu prüfen. Nach Meinung des SPD-Politikers spricht viel dafür, dass von der Regulierung künftig kein Finanzprodukt und kein Finanzvertrieb mehr ausgenommen werden. Es gibt viele Anlageprodukte die nicht im erforderlichen Maße überwacht werden. Anleger können nach dem Fall Prokon auf besseren Schutz hoffen. Es liegt aber auch in der Verantwortung jeden einzelnen Anlegers sich genau über die Anlageprodukte zu informieren und bei extrem hohen Renditeversprechen besonders vorsichtig zu sein.