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von: Birgit | Kategorie(n): Allgemein

20. Dezember 2013

Facebook-Chef Mark Zuckerberg verkauft 41,4 Mio. seiner Aktien im Wert von etwa 2,3 Milliarden Dollar. Nach dem Verkauf der Facebook-Stammaktien sinkt sein Stimmrechtsanteil von 58,8 auf 56,1 Prozent. Wie das weltgrößte Online-Netzwerk mitteilte werden die Anteilsscheine im Rahmen einer 70 Millionen Stammaktien umfassenden Emission verkauft. Nicht nur Mark Zuckerberg trennt sich von Aktien, sondern auch Direktionsmitglied und der Risikokapitalgeber Marc Andreessen sowie der Konzern. Nach dieser Bekanntgabe gab die Facebook-Aktie im vorbörslichen US-Handel ca. 4 Prozent auf 53,54 Dollar nach. Der Wert der Facebook-Papiere hat sich in diesem Jahr ungefähr verdoppelt. Beim Börsengang im Mai 2012 lag der Ausgabepreis der Aktie bei 38 Dollar und im September 2012 wurde mit rund 18 Dollar der Tiefstpreis erreicht.

Facebook wird in S&P 500 aufgenommen

Laut Mitteilung von Facebook will der Firmenchef und Gründer die Einnahmen aus dem Aktienverkauf für die Begleichung einer Steuerrechnung verwenden. Diese ist durch den Kauf von Facebook-Papieren der B-Klasse angefallen. Normale Stammaktien räumen dem Inhaber nur ein Stimmrecht ein, eine Aktie der B-Klasse entspricht zehn Stimmrechten. Kurz zuvor hat das Online-Netzwerk den Sprung in den S&P 500 geschafft. Wie S&P Dow Jones in der vergangenen Woche mitteilte soll die Facebook-Aktie am Freitag nach Börsenschluss in den Index aufgenommen werden. In den Auswahlindex S&P 100 wird Facebook ebenfalls einziehen.

Klage wegen Facebook-Börsengang

Der 16 Mrd. Dollar schwere Facebook-Börsengang wurde von zahlreichen Pannen begleitet, deshalb droht Zuckerberg jetzt Ärger. Für Zuckerberg, das Unternehmen und die Konsortialbanken wird es in diesem Zusammenhang wohl ein juristisches Nachspiel geben. Am Mittwoch ließ ein US-Bundesbezirksrichter eine Klage von diversen Investoren wegen Irreführung zu. Zuckerberg, der Firma und den Banken wird vorgeworfen, dass sie die Anleger vor dem Facebook-Börsengang nicht ausreichend über die Geschäftsrisiken informiert hätten. In erster Linie geht es hier um den Vorwurf, dass Facebook nicht darüber informierte, dass der Umsatz durch die vermehrte Nutzung vom Internet-Netzwerk über mobile Geräte belastet werden könnte. Nach Meinung von Facebook entbehrt die Klage jeglicher Grundlage und man würde auf die Veröffentlichung sämtlicher Fakten warten.