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Der Begriff Giro wurde dem italienischem entlehnt, und bedeutet soviel wie Kreislauf. Im Falle des Kontos geht es um den Kreislauf des Geldes. Diese Art von Konto wird von einer Bank für den jeweiligen Kunden geführt und hat die Eigenschaften eines Kontokorrektkontos. (Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten)
Der Kunde ist mit diesem Konto in der Lage, seinen täglichen Zahlungsverkehr abzuwickeln. Denn Zahlungen werden zu Lasten und zu Gunsten des Girokontos gebucht.

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Üblich ist diese Art des Zahlungsverkehrs schon seit Jahrhunderten, wenn natürlich auch damals in anderer Form. Aber aus Italien ist überliefert, dass unter den Kaufleuten eine kontomäßige Verrechnung schon recht früh üblich war, die sich über die ganze Welt ausgebreitet hat.

Rechtlich gesehen ist das Girokonto heute ein Konto, bei dem ein täglicher Saldo ermittelt wird. Einer der beiden an den Buchungen beteiligten Parteien muss ein Kaufmann sein. Diese Funktion wird im heutigen Fall von der Bank übernommen. Prinzipiell ist jeder Volljährige in Deutschland dazu berechtigt, solche Konten einzurichten; bei Minderjährigen ist das mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten ebenfalls möglich.

Einige der rechtlichen Regelungen, die den Giroverkehr in Deutschland regeln, wurden im Jahr 2009 reformiert. Die Kündigung eines Girokontos ist für jeden Kunden ohne Einhaltung einer Frist problemlos möglich. Dafür darf die Bank keine Gebühren verlangen. Kündigt die Bankseite das Konto, ist eine Frist von 6 Wochen einzuhalten. Dies ist möglich, wenn der Kunde sich unzumutbar verhält, beispielsweise das Konto für Aktionen verwendet die gesetzeswidrig sind, wie beispielsweise Betrug, Falschangaben des Kunden für den Abschluss des Girovertrages maßgebend waren oder auch der Kontoinhaber sich gegenüber den Mitarbeitern des Institutes grob belästigend verhält.

Auf den meisten Konten sind Guthaben- wie Schuldsalden möglich. Ersteres stellt eine Forderung aus Verwahrung dar, Zweites eine Darlehensverbindlichkeit. Allerdings muss jedem Kunden ein sogenanntes Guthabenkonto zur Verfügung gestellt werden, auch wenn die Einrichtung eines Girokontos mit Überziehungsmöglichkeit abgelehnt wird.
Der Vertrag, der für den Unterhalt eines solchen Kontos nötig ist, ist der sogenannte Girovertrag. Durch zahlreiche Festlegungen sind Pflichten und Rechte von Bank und Kunden geregelt. Die Bank bekommt für ihre Leistungen rund um das Konto Gebühren. Im Normalfall ist es so, dass die Grundgebühr für ein Konto heute bei fast allen Banken entfallen ist. Daran gekoppelt sind unter Umständen Bedingungen wie der Eingang eines bestimmten Betrages pro Monat oder Ähnliches. Guthaben auf Girokonten werden in aller Regel nicht oder nur verschwindend gering verzinst. Die Sollzinsen für den sogenannten Dispokredit ändern sich ständig und müssen dem Kunden mitgeteilt werden. Diese Verzinsung liegt in der Regel sehr hoch.

Das Girokonto wird für Überweisungen und Lastschriften genutzt, es kann für Barein- und Auszahlungen zur Verfügung stehen und wird immer öfter per online Banking und als Selbstbedienungs-Terminals vom Kunden verwaltet. Die Information über die ausgeführten Buchungen erfüllt der sogenannte Kontoauszug. Diesen erhält man je nach Vereinbarung per Post, am Auszugsdrucker oder online.
Bei der Eröffnung des Kontos ist eine Legitimationsprüfung erforderlich, die bei Direktbanken vom Post-ident-Verfahren unterstützt wird. Auch muss eine wirtschaftliche Berechtigung nachgewiesen werden. Hier muss der Kunde bestätigen, dass die Eröffnung des Kontos auf eigene Rechnung erfolgt.

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