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von: Birgit | Kategorie(n): Allgemein

27. März 2014

Die Commerzbank kann sich von dem leidigen Thema Schiffsbeteiligungen anscheinend nicht befreien. Die Bank bemüht sich schon seit Jahren die ausstehenden Forderungen aus Schiffsfinanzierungen abzuwickeln. Jetzt muss das Kreditinstitut nach einem aktuellen Urteil vom Landgericht Duisburg auch noch Schadensersatz bezahlen. Eine Rentnerin hatte geklagt, weil sie im Jahr 2007 bei der Commerzbank eine Beteiligung am Schiffsfonds „CFB-Schiffsflotten-Fonds 3“ und am Lebensversicherungsfonds „PRORENDITA VIER-Britische Leben“ für mehr als 97.000 Euro gekauft.

Landgericht Duisburg gab Klägerin Recht

Die geplante Laufzeit vom Lebensversicherungsfonds betrug 15 Jahre. Bei der Schiffsfondsbeteiligung war eine Kündigung frühestens zum 31.12.2031 möglich. Das wäre somit erst nach 24 Jahren und dann wäre die Klägerin bereits weit über 80 Jahre gewesen. Die Klägerin wurde im Rahmen der Anlageberatung vom Berater der Commerzbank nur gefragt, ob sie auf das Geld im Moment verzichten könne. Die Klägerin ist nach Meinung des Landgerichts Duisburg maximal von einem mittelfristigen Anlagezeitraum ausgegangen, was auch dem Interesse der Investorin entsprochen hätte. Die Klägerin wollte das Anlagekapital für die Altersabsicherung verwenden. Auf die langen Laufzeiten hatte der Berater jedoch nicht hingewiesen. Deshalb muss die Commerzbank vollen Schadenersatz plus Zinsen bezahlen.

Zu lange Anlagezeiträume für ältere Menschen

In der Vergangenheit schreckten die Banken leider nicht davor zurück, alten Menschen Geldanlagen mit langen Laufzeiten anzudrehen. Es gibt Anleger die bereits weit über 60, zum Teil sogar über 80 Jahre alt waren, als sie derartige Fonds auf Empfehlung der Bank zeichneten. Da diese Anleger zum Ablauf des Anlagezeitraums meistens nicht mehr leben, haben sie von ihrer Geldanlage keinen Nutzen mehr. Für Menschen die über 60 Jahre alt sind eignen sich Fonds mit einer Laufzeit von 15 Jahren grundsätzlich nicht.