Wer am Wertpapierhandel teilnehmen möchte, kann dies nur, wenn bereits ein Depot bei einer Direkt- oder Filialbank vorhanden ist. Ein solches Depot dient der Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und kann bei jeder Bank geführt bzw. eröffnet werden. Dies betrifft nicht nur Ortsbanken, sondern auch Banken, die völlig über das Internet arbeiten. Ein Depotkonto ist eine selbstverständliche Dienstleistung des Bankgeschäfts und des Geldwesens.
Doch ein Depotkonto reicht nicht aus: Ein Referenzkonto ist ebenso Vorbedingung – hierbei kann es sich um ein gewöhnliches Giro- bzw. Gehaltskonto handeln, jedoch eben so ein Tagesgeldkonto. Die Eröffnung eines Depots nun geht wie folgt vor sich: Ein Anleger füllt Formulare zu seiner Person, jedoch auch zu seiner Erfahrung mit Geldanlagen dieser Art aus. Insbesondere Letzteres ist eine Bestimmung aus dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Die Eröffnung eines solchen Depotkontos bringt möglicherweise einen standardisierten Fragebogen mit sich. Dieser stellt sicher, dass Kunden gleich und auch nachvollziehbar behandelt werden, so dass Investitionen, die zum Verlust des Vermögens führen, grundsätzlich unwahrscheinlicher werden.
Derjenige, der ein Depot eröffnen möchte, sollte darauf achten, dass er bei diesem Vorgang auch eine gewissenhafte und qualifizierte Beratung erhält. Dies kann insbesondere von Personal erfolgen, welches Vorkenntnisse in der Vermögensberatung vorweisen kann. Aus dieser Vorkenntnis heraus werden die Geldanleger vor und während des Antrags auch über mögliche Risiken aufgeklärt. Genau an dieser Stelle ist es wichtig, dass ein Bankmitarbeiter den Kunden über eine Palette von Alternativen aufklärt. Kein Kunde darf den Eindruck gewinnen, ein Bankangestellter dränge ihn zu einem bestimmten Produkt, um langfristig daraus einen Vorteil zu ziehen. Denn hier hatte es in der Vergangenheit entsprechende negative Erfahrungen gegeben, dass Bankmitarbeiter Kunden wider besseres Wissen falsch beraten haben. Doch dies ist durch die Methode der übergreifenden Standardisierung entschärft – man kann im Nachhinein feststellen, an welcher Stelle Fehler erfolgt sind. Dies ist die Natur dieses Beratungsprotokolls.
Bei einem Online-Depotkonto ergeben sich mehrere verschiedene, gleichberechtigte Teile, die ein Antragsteller unterschrieben an das Geldinstitut zu versenden hat: Es sind dies zum einen der Antrag, zum anderen die Widerrufsbelehrung (er kann noch eine Woche nach direkter Antragstellung online zurücktreten), eine Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments (Personalausweis bzw. Reisepass), ein unterschriebener Freistellungsauftrag (um die Zinsen in einem bestimmten Bereich nicht versteuern zu müssen), eine Dispositionsvollmacht sowie ein Übertragungsauftrag. Bevor man allerdings ein Depot eröffnet, sollte man einen Depot vergleich durchführen. Weiteres können Sie übrigens auch auf http://aktiendepot-vergleich.org/ nachlesen.
Nutzt ein zukünftiger Anleger ein Online-Anlagekonto, so werden seine Angaben im Zusammenhang mit einer Identitätsprüfung aufgenommen. Wird ihm danach eine Ausfertigung des Vertrages zugesandt, muss er sich hierfür mit seinem Personalausweis oder einem Reisepass am der jeweiligen Poststelle identifizieren. Ist eine solche Identifikation erfolgt, wird dieser Antrag dann direkt an die entsprechende Bank bzw. an das Geldinstitut weitergeleitet. Nach einer entsprechenden Bearbeitungszeit ist dann das Depotkonto an den Kunden so eingerichtet, dass dieser es über das Internet führen kann, d. h. Wertpapiere kaufen und verkaufen kann.
Bildquelle: © A. R / pixelio.de