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WKN ist die Abkürzung für Wertpapierkenn-Nummer. Diese wird in Deutschland verwendet und besteht aus einer 6stelligen Ziffern- und Buchstabenkombination. Sie dient der Identifizierung von Wertpapieren.

Vergeben wird diese Nummer von der Herausgebergemeinschaft Wertpapier-Mitteilungen, Keppler, Lehmann GmbH & Co. KG. Emittenten von derartigen Finanzinstrumenten oder deren Beauftragte können die WKN hier beantragen. Die Nummer ist die Voraussetzung für die Zulassung der Aktie zum Börsenhandel.
Eingeführt wurde diese Kennung in Deutschland 1955. Zunächst wurden diese Nummern in zwei verschiedene Nummernfolgen unterteilt. Daran sah man, ob es sich um ein Rentenpapier handelte oder um eine Aktie. Seit dem Jahr 2000 ist diese Unterscheidung weggefallen.

International gültig ist die ähnlich gelagerte ISIN. Durch diese können auch ausländische Wertpapiere zugeordnet werden. Offiziell wurde damit die WKN abgelöst. Jedoch hat man sich entschlossen, die WKN parallel weiter zu verwenden und vergibt jetzt beide Nummern. Es gibt also zu jeder ISIN, die in Deutschland vergeben wird, eine WKN.
Nachdem die WKN lange Zeit nur aus Ziffern bestand, ist sie nun eine alphanumerische Kennzahl, die jedoch die Großbuchstaben O und I ausschließt, um Verwechslungen mit Null und Eins auszuschließen.

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