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Ein Emittent ist eine Institution, die Wertpapiere verschiedener Art auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ausgibt. Dazu bedient sie sich zuweilen auch eines Bankenkonsortiums. Auch die Ausgabe von Geld durch die Notenbank wird zuweilen als Geschäft eines Emittenten betrachtet.

Die Ausgabe des Wertpapieres an sich wird Emission genannt. Der Begriff Emittent ist somit an die Wertpapiere gebunden. Unternehmen, Gebietskörperschaften oder auch der Staat können als Emittenten auftreten, wenn sie ihren Bedarf an Fremdkapital nicht durch eigene Mittel decken oder durch die Aufnahme eines Kredites begleichen wollen. Dann entsteht die Verbriefung durch Wertpapiere. (Beispielsweise die Herausgabe einer Aktie)

Je nachdem, ob dies zum ersten Mal oder regelmäßig geschieht, heißen die Emittenten Neuemittenten oder Daueremittenten. Des Weiteren gibt es eine Unterscheidung nach dem Emissionsinteresse. Bei einer Selbstemission verkauft der Emittent seine Wertpapiere auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Damit steht er dem Anlegerpublikum direkt gegenüber. Auch übernimmt er das Absatzrisiko selbst und die dazugehörige technische Abwicklung. Daher gibt es die Selbstemissionen meist bei Kreditinstituten. Alle anderen Unternehmen dürfen dies nur, wenn sie außerhalb der Börse auftreten.

Das Pendant dazu ist die Fremdemission. Hier bedient sich der Emittent eines Kreditinstitutes, das als Emissionskonsortium fungiert und die Emission im Auftrag durchführt. Bei einem Übernahmekonsortium geht auch das Absatzrisiko auf dieses über.

Das Emittentenrisiko besteht in der Gefahr, dass die finanziellen Verpflichtungen, die sich aus der Emission ergeben, nicht erfüllt werden können. Für die Anleger kann das einen Dividendenausfall, einen Kursverfall oder sogar einen totalen Ausfall des Anlagekapitals zur Folge haben.

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