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Eine Kontoüberziehung, also die Verfügung in den negativen Bereich hinein, muss prinzipiell in zwei Arten unterschieden werden. Wird das Girokonto bis zu dem Betrag überzogen, der als Dispo vereinbart wurde, zahlt man dafür die momentan gültigen Sollzinsen. Diese werden von der Bank festgelegt und können schwanken. Sie werden quartalsweise mit der Gebührenabrechnung eingezogen. Über Veränderungen des Zinssatzes muss man von der Bank informiert werden.

Des Weiteren gibt es aber auch eine so genannte geduldete Überziehung über den geplanten Dispo hinaus. In wie weit diese von der Bank akzeptiert wird, ist von Fall zu Fall verschieden. Hier sind die Zinsen noch höher und dies sollte daher wirklich nur in Ausnahmefällen genutzt werden, wenn gar keine andere Möglichkeit besteht.
Wichtig ist bei einer Kontoüberziehung, dass sich der Kunde an die Vereinbarungen hält. Außerdem hat die Bank die Möglichkeit, den Dispo zu streichen oder einzufrieren, vor allem dann, wenn die Einnahmen, die zur Einrichtung des Kredites führten, nicht mehr regelmäßig eingehen.

Außerdem kann die Bank sich als nicht mehr einverstanden erklären, wenn der Dispo dauerhaft genutzt wird und keine Rückführung ins Guthaben erfolgt.

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