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Prinzipiell gibt es bei dieser Art von Rabatt zwei verschiedene Möglichkeiten: Entweder den Direktrabatt oder eine nachträgliche Vergütung. Ein Beispiel für den Direktrabatt: Der Ausgabeaufschlag für den Kauf von Anteilen in Höhe von 10.000 Euro beträgt 5 %. Somit wären 500 Euro fällig. Bekommt man nun 50 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag, verringert sich diese Summe auf 250 Euro. Die eingesparten ebenfalls 250 Euro werden sofort in der Anlage vereinnahmt, also mit angelegt. Dafür ist unerheblich, ob die Einlage nur einmalig getätigt ist, oder ob es sich um einen längerfristigen Sparplan handelt.

Bei gleichen Bedingungen fällt die Rechnung bei einer nachträglichen Vergütung etwas anders aus. Der Kunde zahlt hier zunächst den gesamten geforderten Aufschlag von 500 Euro. Der Rabatt von 250 Euro wird ihm in Form einer Gutschrift ausgezahlt. Somit wird der Rabatt nicht mit angelegt und auch nicht mit verzinst. Wer dies überblickt, kann die 250 Euro von vornherein mehr anlegen und sie sich dann von der Bank auszahlen lassen, sodass für ihn praktische keine Mehrkosten als die geplanten 10.000 Euro entstehen. Bei Sparplänen ist es üblich, das Rabatte nur einmal jährlich ausgezahlt werden.

Oft verfahren Investmentgesellschaften so, dass sie den Ausgabeaufschlag vom Anlagebetrag abziehen. Um bei o. g. Beispiel zu bleiben, zahlt der Anleger 10.000 Euro ein, aber die Bank legt nur 9.500 Euro an und behält sich so ihre 500 Euro Kosten ein. Die umgekehrte Variante wäre, dass der bei der Bank eingezahlte Betrag 105 % entspricht. Dabei werden 100 % angelegt und 5 % der Bank als Gebühr gutgeschrieben. Werden dennoch die erwähnten 10.000 Euro eingezahlt, werden davon 5 % abgezogen und der Rest wird im Fond angelegt.

Beide Arten lassen eine Rabattierung zu. Das zweite Verfahren ist für den Kunden günstiger, aber das Erste ist üblicher. Zwar fällt beim Zweiten ein eventueller Rabatt geringer aus, aber der Kunde erhält durch die höhere Anlage auch mehr Zinsen.

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