Wenn von der Zulassung gesprochen wird, ist darunter die Zulassung von Wertpapieren für den amtlichen Handel, sprich geregelten Markt, gemeint. Dieses Verfahren ist gesetzlich reglementiert. Die wesentliche Grundlage bildet das Börsengesetz (BörsG). In § 51 BörsG sind die Zulassungsvoraussetzungen aufgeführt. Daraus ist zugleich ersichtlich, dass sich neben dem Börsengesetz weitere Zulassungsanforderungen u. a. aus dem Wertpapierprospektgesetz und dem Investmentgesetz ergeben. Der entsprechende Antrag eines Emittenten muss alle relevanten Angaben zum Wertpapier enthalten. Es erfolgt eine Veröffentlichung im Börsensaal, im Börsenpflichtblatt sowie im Bundesanzeiger.
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