Der Zinsüberschuss stellt die positive Differenz dar, die zwischen dem Zinsaufwand und dem Zinsertrag eines Kreditinstituts besteht. Sie wird im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung ermittelt. Der Zinsüberschuss entsteht aus den Erträgen der Geschäftstätigkeit des Kreditinstituts in allen Zinsgeschäften und zinsähnlichen Geschäften zu denen beispielsweise die Kreditgewährungen gegenüber Kunden gehören, andererseits die Zinsaufwendungen für Kapitalanlagen der Kunden bzw. aller Geschäfte mit zinsähnlichen Aufwendungen. Der Zinsüberschuss bildet die Basis für die Feststellung der Zinsmarge (Zinsspanne), indem der Überschussbetrag ins Verhältnis gesetzt wird zur Bilanzsumme.
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