Ein Wertpapierkredit wird auch als Effektenkredit bezeichnet. Es werden vorhandene oder neu erworbene Wertpapiere als Pfand eingesetzt und dafür ein Kredit ausgereicht. Rechtlich gefasst wird ein solcher Kredit in den §§ 1204 ff BGB. Hier wird die Bezeichnung Lombardkredit verwendet. Die Beleihungshöhe auf bereits vorhandene oder neu erworbene Wertpapiere ist nach ihrer Herkunft und ihrer Art (z. B. inländische Aktien, ausländische Aktien, Euro-Anleihen inländischer Emittenten, Aktienfonds, offene Immobilienfonds etc.) gestaffelt und etwas unterschiedlich von Bank zu Bank gehandhabt.
Wertpapierkredite haben üblicherweise keine feste Laufzeit. Bereitstellungsgebühren entfallen und Zinsen sind nur auf den tatsächlich in Anspruch genommenen Betrag zu entrichten. Zu beachten hat der Kreditnehmer jedoch, dass sich die Kreditsumme verringert, wenn sich der Wertpapierdepot-Bestand reduziert. So kann durchaus die Situation auftreten, dass die Bank eine Rückzahlungsforderung geltend macht, wenn der Kredit bereits vollständig in Anspruch genommen wurde und sich der Depotbestand weiter verringert. Kommt der Kunde einer ggf. erfolgten Rückzahlungsaufforderung nicht nach, ist die Bank berechtigt, einen entsprechenden Wertpapieranteil des Kunden zu veräußern. Auf Grund des Risikos der Wertpapierentwicklung sind Wertpapierkredite daher eher für recht kurzzeitige Dauer geeignet.
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