Wird im Börsen- und Finanzbereich von einem Verkaufsprospekt gesprochen, so bezieht sich das primär auf das öffentliche Angebot von Wertpapieren von Emittenten. Als Synonym wird auch die Bezeichnung Wertpapierprospekt verwendet.
Hierfür besteht eine so genannte Prospektrichtlinie mit Wirksamkeit für den Europäischen Wirtschaftsraum. Danach muss bei einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren, ebenso bei jeder Börsenzulassung an einem geregelten Markt, ein entsprechender Prospekt erstellt und veröffentlicht werden.
Zum Inhalt gehören u. a. detaillierte Angaben zum betreffenden Emittenten sowie zum Wertpapier, aber auch Informationen über das Basisinstrument, die Laufzeit, Kosten und Angaben über Anlagegrundsätze und Anlagestrategien.