Eine Verkaufsoption wird auch als Put-Option bezeichnet. Sie stellt damit eine der beiden Grundvarianten einer Option dar. Inhaltlich bedeutet dies, dass der Inhaber einer Verkaufsoption das Recht hat, zu einem bestimmten Zeitpunkt, eine fest definierte Menge eines bestimmten Basiswertes zu einem Preis zu verkaufen, der von vornherein festgelegt wurde. Daraus ergibt sich, dass der Kurs einer Put-Option ansteigt, wenn der Kurs des Basiswertes fällt. Somit spekuliert der Käufer einer Put-Option auf fallende Kurse des Basiswertes.
Der Verkäufer einer Put-Option hat eine Abnahmepflicht, den Basiswert betreffend. Dafür erhält er vom Käufer der Option eine Optionsprämie. Das sich aus einer Put-Option ergebende Recht wird der Käufer aber nur wahrnehmen, wenn der Preis des Basiswertes unterhalb des Ausübungspreises liegt. Eine tatsächliche Lieferung des Basiswertes erfolgt in der Regel nicht. Statt dessen erfolgt ein Barausgleich. Das bedeutet, dass der Verkäufer einer Put-Option dem Käufer die Differenz zwischen Ausübungspreis und dem Preis, den der Basispreis zum betreffenden Zeitpunkt hat, ausgleicht.
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