Der Begriff Rücklagen wird in mehreren Bereichen verwendet. Im Wirtschafts- und Finanzbereich gehört er primär in das Rechnungswesen und gehört zum Bestandteil des Eigenkapitals. Sie dürfen nicht mit Rückstellungen verwechselt werden. In einer Bilanz werden (offene) Rücklagen auf der Passivseite ausgewiesen, getrennt vom gezeichneten Kapital. Sie gehören zum variablen Teil des Eigenkapitals, variabel bezüglich der Gewinnverwendung oder dem Verwendungszweck.
Rücklagen sind ein zusätzliches Kapital bei der Haftung des Unternehmens. Praktisch bedeutet das, Rücklagen werden im Verlustfall vor dem gezeichneten Kapital zur Abdeckung der Verluste herangezogen. Gesetzlich zwingend geregelt ist die Bildung von Rücklagen nur für Kapitalgesellschaften, nicht hingegen für Personengesellschaften wie beispielsweise GbR oder Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG). Offene Rücklagen lassen sich aus dem Jahresabschluss erkennen, weil sie eben „offen gelegt“ sind. Sie entstehen beispielsweise aus Gewinnthesaurierung (mithin Nichtausschüttung erwirtschafteter Gewinne), aber auch aus Kapitalmaßnahmen, durch über dem Nennwert liegende Einnahmen sowie Zuzahlungen von Gesellschaftern oder aus Buchgewinnen infolge Kapitalherabsetzungen.
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