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Der Begriff „Netting“ im Finanzsektor bedeutet eine Verminderung von Risiko. Erfasst werden das Zahlungs- Fremdwährungs- Kredit- und Liquiditätsrisiko. Für das „Netting“ ist Voraussetzung, dass sich zumindest zwei Vertragsparteien gegenüberstehen, die dauerhaft Geschäfte miteinander abschließen und dabei Leistungspflichten entstehen, die gegenseitig aufrechenbar sind.

Im Bereich der Bankenaufsicht wird Netting auch als Verminderung des Adressenausfallrisikos bezeichnet, wodurch ein Kreditinstitut etwa gegen einen Geschäftspartner mittels Verrechnung gegenläufiger Ansprüche auf vertraglicher Basis bzw. gesetzlicher Normen, bestehende Forderungen einziehen kann. Ein Beispiel für solcherlei Geschäftsbeziehungen sind die zwischen Banken und Versicherungsunternehmen, bei denen es teilweise in beachtlichem Umfang zu Geschäften kommt, bei denen beispielsweise Geld, Wertpapiere oder Devisen gegen Geld sowie anderen Gegenleistungen ausgetauscht werden.

Mit dem Netting lassen sich insbesondere auch Vermögensverluste aus eventuellen Insolvenzen vermeiden. Für die entsprechenden Verträge zwischen den betreffenden Parteien sind von der International Swaps and Derivatives Association Standardmuster erstellt worden.

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