Bei einem Leerverkauf von Aktien erfolgt eine Aktienleihe (z. B. aus einem anderen Depot). Ein Verleiher geht einen Vertrag mit einem Kommissionär oder einem Leerverkäufer ein. Der Leerverkäufer zahlt für dieses Geschäft einen bestimmten Zins. Der Verkauf der geliehenen Aktien erfolgt über die Börse. Wenn nunmehr der Kurs der Aktie fällt, wird die Aktie vom Leerverkäufer/Kommissionär zurückgekauft und sodann deren Rückgabe an den Verleiher vorgenommen. Die eingetretene Preisdifferenz, abzüglich der entstandenen Kosten, ist der Gewinn für den Leerverkäufer.
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