Die Kassaposition zeichnet sich dadurch aus, dass ein Anleger am Kassamarkt eine bestimmte Position eingegangen ist oder eingehen will. Diese Position kann eine Kauf- oder eine Verkaufsorder sein bzw. werden. Diese wird sodann zum Kassakurs abgerechnet. Solche Art von Geschäften sind immer auf Kurzfristigkeit angelegt. Für Kassageschäfte besteht eine maximale Erfüllungspflicht von zwei Börsentagen wechselseitig für beide Vertragsparteien.
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