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Der Kapitalmarkt dient der mittel- und langfristigen Kapitalbeschaffung. Betroffen sind der Staat, Unternehmen und Haushalte. Ziel ist die Beschaffung von Kapital für Investitionen und für andere Ausgaben. Zum Kapitalmarkt gehört die Gesamtheit aller daran beteiligten Institutionen, aber auch die Transaktionen, die getätigt werden, um Angebot und Nachfrage zu bedienen. Die Abgrenzung zwischen Kapitalmarkt und Geldmarkt besteht primär in der Frist der Kapitalüberlassung. Charakteristisch für den Kapitalmarkt ist die Mittel- und Langfristigkeit der Überlassung, in der Regel deutlich über den Zeitraum eines Jahres hinaus.

Die Beteiligten am Kapitalmarkt sind Kapitalgeber, Kapitalnehmer sowie Intermediäre, mithin Vermittler, die mit Informationen dienen und die Abwicklung von Transaktionen unterstützen. Als Finanzierungstitel sind auf dem Kapitalmarkt hauptsächlich Aktien, Anleihen und Partizipationsscheine vorzufinden. Zum Kapitalmarkt gehören der Primärmarkt und der Sekundärmarkt. Der Primärmarkt umfasst die Leistungen zur Information bezügliche der Emittenten und der Kapitalmarkttitel, während der Sekundärmarkt sich mit der Durchführung und Abwicklung der Geschäfte mit Wertpapieren befasst. Das sind hauptsächlich die jeweiligen Börsen. Zum Kapitalmarkt gehören die organisierten Märkte wie die Börse mit staatlich genehmigten Transaktionen, aber auch die nicht organisierten Märkte (freier Kapitalmarkt), wie beispielsweise der Interbankenhandel.

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