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Die Kapitalanlagegesellschaft (KAG) wird auch als Investmentgesellschaft bezeichnet. Die Tätigkeit einer solchen Gesellschaft, die (in Deutschland) in der Rechtsform einer GmbH oder AG agiert, besteht in dem Vertrieb von Investmentfonds und deren Verwaltung. Von der Kapitalanlagesellschaft welche die Fonds auflegt, werden Anteile an Anleger gegen Geld ausgegeben.
Diese Einnahmen werden zum Erwerb eines Portfolios verwendet, das aus Wertpapieren wie Aktien und/oder Anleihen, Immobilien, Geldmarktpapiere sowie Vermögensgegenständen besteht. Der Anleger profitiert, wenn der Wert des Portfolios steigt, denn so erhöht sich auch der Wert seiner Anteile. Anders jedoch bei einem sinkenden Portfoliowert, bei dem die Anteile Verlust erleiden.
Investmentgesellschaften bedürfen zur Durchführung ihres Geschäftsbetriebs einer Genehmigung, einer speziellen Konzession. Zuständig für die Erteilung ist die jeweilige Finanzbehörde. Neuauflagen (Emissionen) von Fonds sind ebenfalls genehmigungspflichtig. Des Weiteren sind die aktuellen Preise der Anteile veröffentlichungspfichtig.

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