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Als junge Aktien werden im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung die Aktien bezeichnet, die zusätzlich und neu ausgegeben werden. Insofern ist der Zeitpunkt der Emission für die Begriffsbezeichnung maßgeblich. Bei der Ausgabe neuer Aktien kann ein Bezugsrecht für „Altaktionäre“ (die bereits Aktien haben) eingeräumt werden.

Die Anzahlt der Neuaktien wird bestimmt durch das Verhältnis zur Zahl an alten Aktien. Der Erwerb kann zu einem Vorteilspreis gewährt werden. Das eingeräumte Bezugsrecht kann selbst ausgeübt oder an Dritte veräußert werden. Kapitalerhöhungen können selbstverständlich auch ohne Gewährung eines Bezugsrechts vorgenommen werden. Zu beachten ist, dass junge Aktien nicht oder nicht vollständig zum Dividendenbezug berechtigen. Hierzu bedarf es erst der nächstfolgenden Dividendenausschüttung. Danach werden die jungen Aktien den alten gleichgestellt.

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