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Üblicherweise liegt einem Index-Optionsschein ein Aktien- oder Rentenindex als Basiswert zugrunde. Dieser Basiswert kann nicht geliefert werden. Das unterscheidet ihn vom einem Aktien Optionsschein. Insofern verbrieft der Index-Optionsschein das Recht auf eine Ausgleichszahlung. Ein Beispiel wäre der DAX als Basiswert. Das bedeutet, so wie sich der Kurs des DAX entwickelt, wirkt sich das auf die Entwicklung des Optionsscheins aus.
Je nach eingegangener Position kann der Optionsschein einen inneren Wert aufbauen. Wird bei einem Call-Optionsschein der Basispreis überschritten, erfolgt ein Barausgleich am Ende der Laufzeit. Die Höhe wird bestimmt von der Differenz des Indexstandes und des Basispreises. Hierbei ist das Bezugsverhältnis des Optionsscheins zu berücksichtigen. Handelt es sich um eine Put-Position, so entsteht ein innerer Wert bei einem fallenden Index. Den Barausgleich betreffend gilt das für die Call-Position Gesagte analog.

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