Der Begriff Ausübungspreis steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem „Ausübungsdatum“. Beim Handel mit Optionen können diese zu einem bestimmten Stichtag zu einem festgelegten Basiswert (Preis) gekauft oder verkauft werden. Dieser Preis wird als Ausübungspreis bezeichnet.
Eine Option (Möglichkeit, eingeräumtes Recht) muss aber nicht wahrgenommen werden. Ob ein Händler von der Gelegenheit zu kaufen oder zu verkaufen Gebrauch macht, wird davon abhängen, ob der Ausübungspreis kleiner oder größer ist, als der aktuelle Kassakurs des betreffenden Basiswertes.