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Prinzipiell ist es bei jedem Konto gleich, ob Girokonto oder Tagesgeld: es ist derjenige verfügungsberechtigt, dem das Konto gehört. Es gibt deshalb Konten, die gleich auf beider Namen laufen. Ist dies aber nicht der Fall, ist der Ehepartner auch nicht automatisch verfügungsberechtigt.

Möchte man das ändern, kann man eine Verfügung bei der Bank hinterlegen, wo erklärt ist, wer noch Zugang zu dem Konto haben soll. Alternativ kann man denjenigen mit als Inhaber des Kontos eintragen lassen.

Seit die Konten meist online verwaltet werden, ist das ohnehin etwas lockerer zu sehen. Denn so kann der Kontoinhaber ganz unbürokratisch einer Person seines Vertrauens die Zugangsdaten preisgeben (PIN und TAN) und ihn damit berechtigen, ohne dass das der Bank bekannt wäre. Solche privaten Berechtigungen gehen allerdings im Falle eines Betruges voll zu Lasten des Kontoinhabers. Deshalb sollten die Zugangsdaten auch immer von Unberechtigten geschützt aufbewahrt werden.

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