Ein Indossament ist eine schriftliche Erklärung, hier ein Vermerk auf einem Orderpapier. Mit dieser Erklärung werden insbesondere die Eigentumsrechte ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Mit einem Indossament hat der Gesetzgeber quasi eine Hürde bei der Übertragung von Orderpapieren eingebaut. Die rechtliche Basis bilden hauptsächlich das Wechselgesetz sowie das Scheckgesetz und das HGB. Der Wechsel ist das typischste Orderpapier. Für die Wirksamkeit eines Indossaments ist die Schriftform vorgeschrieben. Es muss vom Indossanten eigenhändig unterschrieben sein.
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