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Im Normalfall beantragt ein Erwachsener ein Girokonto und muss dabei seine Einkommensnachweise vorlegen. Sozusagen automatisch bekommt er damit ein Konto, welches einen gewissen Überziehungsrahmen hat, also den sogenannten Dispositionskredit.

Wie hoch dieser ausfällt, liegt zum einen an den Üblichkeiten der Bank und zum anderen an dem Einkommen, was nachgewiesen werden kann. Oft liegt der Dispo, der zugestanden wird, zwischen zwei und drei Monatseinkommen.

Es gibt aber Gründe, weshalb das Kreditinstitut diesen Dispo verweigert. Das kann zum einen sein, weil es ein Schüler oder Studentenkonto ist, welches prinzipiell nur im Guthaben geführt wird, oder weil derjenige der das Konto beantragt, kein Einkommen hat, oder eventuell einen negativen Schufa-Eintrag.

Alle diese Gründe können zwar dazu führen, dass derjenige keinen Dispo bekommt, aber nicht dazu, dass er kein Konto eröffnen kann. Die Gesetzmäßigkeiten wurden dementsprechend in den letzten Jahren angepasst, sodass alle Banken verpflichtet sind, ein Konto einzurichten. Jedoch kann dies dann auch „nur“ ein sogenanntes Guthabenkonto sein, also eines, das lediglich mit Guthaben geführt werden kann, und keinen Dispo beinhaltet. Fallen die Gründe, die dazu geführt haben weg, kann das Konto jederzeit umgewandelt werden und einen Dispo erhalten. Der Kunde kann dazu gern bei der Bank vorsprechen und seine Gründe vortragen. Bei entsprechenden Nachweisen (beispielsweise Gehalt) wird das von den meisten Banken anstandslos geändert werden.

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