Erträge beim Aktienhandel sind Einnahmen aus Kapitalvermögen. Als solches fallen sie unter die Abgeltungssteuer, die 2009 eingeführt wurde. Die Steuer wirkt sich mitunter auf die Gewinne aus, da sie immerhin 25 % beträgt. (Plus 5,5 % Solibeitrag) Die Änderung bewirkt vor allem, dass Veräußerungsgewinne versteuert werden müssen. Bis dahin waren diese nach Ende der Spekulationsfrist von einem Jahr völlig steuerfrei. Nun unterliegen sie voll der Besteuerung.
Spekulationsgewinne müssen seither nicht mehr über die eigene Steuererklärung angegeben werden. Dadurch wurden sie mit dem persönlichen Steuersatz belegt. Nun erfolgt der Steuerabzug über die Bank, die zuvor einen Freibetrag für jeden Kunden einbehält, je nach Höhe des erteilten Freistellungsauftrages.
Die Besteuerung von Dividendenerträgen hat sich ebenfalls geändert. Denn wurden den Inhabern von Aktien bis dahin Dividenden ausgezahlt, die abhängig vom Unternehmensgewinn waren, erfolgte die Besteuerung auf der Grundlage des Halbeinkünfteverfahrens. Dieses gibt es nicht mehr. Seit 2009 werden diese Erträge über dem Sparerpauschbetrag voll versteuert.
Gewinne aus Aktien können mit Verlusten aus Aktien gegengerechnet werden. Dies erfolgt auf Ebene der Bank.