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Möchte man in Deutschland ein Konto eröffnen, egal welcher Art, so ist die Bank verpflichtet, die Identität des Antragstellers zu überprüfen. Bei der Bank vor Ort passiert das durch die Prüfung der Ausweispapiere. Bei einer Direktbank ist das schlecht möglich, deshalb bedient man sich hier des Post-ident-Verfahrens. Diese entsprechenden Unterlagen sind also die Ersten, die man vorlegen muss.

Im Normalfall sind für die Eröffnung eines Tagesgeldkontos keine weiteren Unterlagen nötig. Ist der Antragsteller jedoch noch minderjährig, so muss eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegen. In welcher Form das zu erfolgen hat, ist von Bank zu Bank verschieden und kann erfragt werden.

Da die Eröffnung ohne weitere Formalitäten von Statten geht und somit einfach ist, nehmen viele Kunden das Angebot gern an, ein Tagesgeldkonto zu eröffnen. Damit kann man sich flexibler und gewinnbringender als mit dem Sparbuch verhalten, und auf alle Fälle wesentlich rentabler als mit dem Girokonto.

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