Eine Courtage bezeichnet generell ein Entgelt, was für eine vermittelnde beziehungsweise verkäuferische Tätigkeit entrichtet wird. Dieses Entgelt wird in der Regel vom Kunden an den Vermittler gezahlt. Auf die Börsengeschäfte bezogen bedeutet dies, dass der Broker vom Anteilsnehmer eine gewisse Courtage als Vermittlungsgebühr erhält. Die Courtage beträgt beim An- sowie Verkauf von Aktien in der Regel 0,06 % vom Kaufs- beziehungsweise Verkaufspreises. Bei Wertpapieren, die fest verzinst werden, beträgt sie sogar 0,075 %. Speziell für den Handel von Aktien an der Frankfurter Börse beträgt die Courtage 0,04 % bei Dax-Werten. Bei den restlichen Aktien sind 0,08 % zu zahlen.
FAQ