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Ein prinzipieller Unterschied besteht darin, ob man das Konto online eröffnet oder persönlich bei einer Filialbank. Bei dieser kann man ein entsprechendes Formular direkt ausfüllen. Für einen online Abschluss muss man das Formular ausdrucken, ausfüllen und per Post senden.

Meist wird ein aktueller Verdienstnachweis verlangt. Hier gilt auch eine Bescheinigung über das Arbeitslosengeld, BAföG oder andere Einkünfte. Selbstverständlich muss man den Personalausweis vorlegen, oder ersatzweise den Reisepass, diesen dann aber in Verbindung mit einer Meldebescheinigung. Bei der Eröffnung eines Kontos per online wird zum Nachweis der Identität ein Post-ident-Vefahren bemüht. Dieses funktioniert dergestalt, dass der Postmitarbeiter anhand der vorgelegten Ausweispapiere die Identität, die auf dem Formular angegeben ist, überprüft, und dann bestätigt. Dieses geht dann an die Bank, die damit ihrer Verpflichtung nachgekommen ist, die Identität der Kunden bei Kontoeröffnung zu überprüfen.
Im Großen und Ganzen ist nicht mehr nötig, allerdings unterscheidet sich das auch von Bank zu Bank ein wenig. Hier muss man einfach erfragen, was noch beizubringen ist. Bei den meisten Banken findet man dazu genaue Hinweise auf der Internetseite.

Möchte in Minderjähriger ein Konto eröffnen, muss er die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorlegen. Was dafür verlangt wird, ist von Bank zu Bank verschieden und sollte erfragt werden.
Sind alle Unterlagen bei der Bank eingegangen, wird der Kontoantrag geprüft und der Kunde erhält innerhalb weniger Tage alle benötigten Unterlagen wie PIN und TAN-Liste, EC-Karte oder anderes per Post.
Vor der Eröffnung sollte von jedem Kunden ein Girokontovergleich durchgeführt werden, um das für die jeweiligen Bedürfnisse beste Produkt zu finden

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