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Tagesgeld gehört neben dem Festgeld zu einer der sicherten Anlagen überhaupt. Denn die deutschen Banken unterliegen dem gesetzlichen Einlagensicherungsfonds. Zusätzlich haben sie sich auf freiwilliger Basis zu einem weiteren Schritt entschlossen und bilden einen Einlagensicherungsfonds, dem alle großen Banken angeschlossen sind. Einen eigenen, ähnlichen Fonds gibt es auch bei den Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Ausländische Banken, die in Deutschland tätig sind, können nur dann von dieser Gesetzmäßigkeit ausgenommen werden, wenn sei einem vergleichbaren Fond in ihrem Heimatland angeschlossen sind, den es vielfach gibt.

Selbst Banken, die nur der gesetzlichen Absicherung angehören, bieten den Kunden damit pro Person einen Schutz von 100.000 Euro (gültig seit 1. 1. 2011), was für die meisten Privatanleger durchaus genügend sein dürfte.
In den meisten Ländern, aus denen Banken hier tätig sind, sind die Summen vergleichbar. So zum Beispiel in Großbritannien mit 85.000 Pfund, was ungefähr 98.000 Euro entspricht. Bei ausländischen Banken greift immer zuerst der nationale Sicherungsfonds des Landes. Allerdings ist es unklar, wie dies im Ernstfall ablaufen würde, und wie lange es dauert, bis die Kunden ihr Geld bekommen.

Allerdings sollte man so ehrlich sein zu erwähnen, dass es keinen Rechtsanspruch der Kunden auf eine Entschädigung aus dem Einlagensicherungsfonds gibt. Gerät eine Bank in die finanzielle Schieflage, wird dieser Verlust durch die anderen mit Sicherheit gut ausgeglichen werden können. Sollte aber der Fall eintreten, dass mehrere Banken betroffen sind, kann unter Umständen auch dieser Fonds nicht mehr zahlen.

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