Prinzipiell sind die Tagesgeldkonten nicht für Minderjährige ausgeschlossen. Aber es gibt von Bank zu Bank Ausnahmeregelungen. Einige Kreditinstitute haben in ihren Bedingungen festgelegt, dass sie keine Tagesgeldkonten für Minderjährige eröffnen.
Da bei der Mehrzahl der Bankhäuser aber die Schwelle zur Volljährigkeit nicht überschritten sein muss, gibt es einige Punkte zu beachten. Im Normalfall wird verlangt, dass ein Erziehungsberechtigter eine Zustimmungserklärung abgibt, damit das Kind das Tagesgeldkonto eröffnen darf. Die weitere Vorgehensweise unterscheidet sich von Bank zu Bank ein wenig. Da solche Konten oft bei online Banken eröffnet werden, werden die Personalien von Kind und Eltern mit dem Post-ident-Verfahren geprüft.
Da es in Deutschland Konten (egal welcher Art) für Kinder und Jugendliche unter 18 nur auf Guthabenbasis gibt, und das Tagesgeldkonto als Anlagekonto ein Solches ist, steht prinzipiell nichts im Wege, als Minderjähriger ein Tagesgeldkonto zu eröffnen. Die bürokratischen Einzelheiten müssen der Homepage jeder Bank entnommen werden.
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