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Hat sich ein Anleger entschlossen sich von seinem bisherigen Kreditinstitut, also seinem alten Wertpapierdepot zu trennen, wechselt er meist zu einem anderen. Die Wenigsten lösen das Depot auf, ohne ein neues zu beginnen.
Dazu werden die Wertpapiere von dem alten Depot auf das Neue übertragen. Dies erfolgt im Großen und Ganzen heute elektronisch. Zuständig dafür ist die sogenannte Effektenverwaltung einer Bank.

Die dazugehörenden Wertpapierurkunden werden von Zentralverwaltern aufbewahrt. Die Übertragung ist daher nur eine Kontoübertragung, bei der buchmäßiges Geld fließt. Die Urkunden müssen nicht tatsächlich bewegt werden. Ein solcher Depotübertrag dauert in der Regel eine Woche.

Etwas aufwendiger ist dieser Übertrag seit dem 1. 1. 2009. Zu diesem Datum wurde die Abgeltungssteuer eingeführt, was zu neuen Herausforderungen bei den Banken geführt hat. Kunden, die ihre Wertpapiere bis einen Tag zuvor gekauft haben, treffen die neuen Regelungen nicht zu. Seit 2009 gilt nun aber ein Depotübertrag als Wertpapierverkauf. Damit wird die Abgeltungssteuer fällig. Die bis dato depotführende Bank übernimmt das automatisch. Umgangen wird das häufig mit einer Schenkung der Wertpapiere an das Kind, da diesem, solange es kein eigenes Einkommen hat, ein sehr viel höherer Freibetrag zur Verfügung steht.

Viele Banken, vor allem online Direktbanken werben damit, Depots von Kunden übernehmen zu wollen, die diese bei anderen Banken unterhalten. Meist ist der Übertrag so gestaltet, dass die neue Bank alle Formalitäten übernimmt, und die ganze Sache für den Kunden problemlos abläuft. Entstehen der abgebenden Bank Kosten, so übernimmt diese meist die neue Bank, die den Kunden nun als Neukunden geworben hat. Dem neuen Institut muss lediglich ein entsprechendes Formular unterschrieben werden.

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