Im Zusammenhang mit einem Wertpapierdepot fällt immer wieder der Begriff Depotgebühren. Das sind jene Entgelte, die der Inhaber eines solchen Depots der Bank zahlen muss, die das Depotkonto unterhält. Das Kreditinstitut deponiert zwar nicht die Wertpapiere in Form eines Schließfaches, aber es verwaltet das Konto mit den buchmäßigen Werten. Die Depotgebühren sind für alle Kosten zusammengefasst eine Art Lohn für den Unterhalt des Kontos.
Meist handelt es sich hier um einen Pauschalpreis. Dieser wird in regelmäßigen Abständen – meist vierteljährlich – dem Kunden in Rechnung gestellt. Damit bezahlt sind dann auch die Ausführung von Orders oder die Überwachung von Zinsterminen.
In den meisten Fällen gibt es einmal im Jahr einen Kontoauszug, der über den Stand des Depots informiert. Wichtig: Die Kundengelder, die in solchen Depots gebunden sind, werden außerhalb des Vermögens der Bank verwahrt. Das heißt, dass Gläubiger der Bank auf diese Werte keinen Zugriff haben.
Ist man über das Depot zum Besitzer von Aktien geworden, so ist man berechtigt, bei der Hauptversammlung der AG seine Stimme abzugeben. Dieses Stimmrecht muss aber nicht wahrgenommen werden.
Abzugrenzen sind die Depotgebühren von den Zahlungen, die der Kunde zuleisten hat, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Transaktion stehen. Diese werden extra fällig und berechnen sich meist auf deren Volumen.
Fazit: Es gibt Banken, die Depots ohne Gebühren anbieten, aber diese Tatsache allein sollte nicht Kriterium der Auswahl sein. Denn es kommt auch auf die extra zu zahlenden Transaktionskosten an.